Berlin. Nach Medienberichten wird darüber diskutiert, ob bei sogenannten Bagatellunfällen die Polizei zur Unfallaufnahme an den Ort des Geschehens kommen muss. Teilweise wird dies als entbehrlich angesehen.Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist gerade der steuerzahlende Bürger auf eine unparteiische Unfallaufnahme durch die Polizei angewiesen. Bei Unfällen geht es im Nachhinein oft auch um eine mögliche Mithaftung und der Quotelung des Schadens.