Koblenz/Berlin. Ein Unfallruhegehalt kann bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mehr nachträglich gewährt werden, wenn die Anzeichen dieses Krankheitsbildes nicht innerhalb der gesetzlichen Frist als Dienstunfallfolge gemeldet wurden. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 5. Juli 2012 (AZ: 6 K 146/12.KO) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).