Dezember 2012 - Mobilfunkanbieter darf weder „Nichtnutzergebühr“ noch "Pfandgebühr" fordern

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Schleswig/Berlin. Kunden mit einer Prepaid-Karte beim Handy müssen sich bestimmte Strafgelder nicht gefallen lassen. Weder "Nichtnutzergebühr" noch "Pfandgebühr" für die nicht fristgerechte Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende sind zulässig. Das berichtet die Deutsche Anwaltauskunft und verweist auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. Juli 2012 (AZ: 2 U 12/11).

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