Coburg/Berlin. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden. Anderenfalls erhält der Betroffene keine Berufsunfähigkeitsrente, warnt die Deutsche Anwaltauskunft mit Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 23. Mai 2012 (AZ: 21 O 50/11).