März 2013 - BGH zur Abrechnung gekündigter Immobiliendarlehen: Nur Verzugszins, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung durch Bank

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Berlin. Nach der Kündigung eines Immobiliendarlehens ist der Schadensersatz auf 2,5 % - Punkte über dem Basiszinssatz beschränkt. Daneben kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Dies erklärte der BGH in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens XI ZR 512/11 am 15. Januar 2013.

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