April 2013 - Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

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München/Berlin. Wenn ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarf schickt und dies nicht den Tatsachen entspricht, dann steht dem Mieter grundsätzlich Schadensersatz zu. Wenn beide Seiten aber einen Vergleich schließen, kommt es darauf an, ob so ein „Schlussstrich" unter das Mietverhältnis gezogen werden sollte.

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