München/Berlin. Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 14. Dezember 2012 (AZ: 242 C 16069/12).