November 2013 - Banken dürfen nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen

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Aktuelles BGH-Urteil: Wenn Erben über Konten von verstorbenen Angehörigen verfügen wollen, dürfen Banken nach einem aktuellen BGH-Urteil nicht mehr von vornherein auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

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