Aktuelles BGH-Urteil: Wenn Erben über Konten von verstorbenen Angehörigen verfügen wollen, dürfen Banken nach einem aktuellen BGH-Urteil nicht mehr von vornherein auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.