Berlin. Das Bundesurlaubsgesetz nimmt es mit der Erholung von Arbeitnehmern sehr genau. Deshalb sollen sie ihren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Sie dürfen restliche Urlaubstage nur in Ausnahmen auf das folgende Jahr übertragen – wenn sie zum Beispiel krank sind oder ein wichtiges Projekt zu einem festen Termin beenden müssen.