Hamm/Berlin. Anders als beim Kauf sind im Rahmen von Werkverträgen bei Mängeln mehr als zwei Nachbesserungsversuche möglich. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Februar 2013 (AZ: 21 U 86/12).