Januar 2015 - Umlageschlüssel für Betriebskosten kann vom Vermieter bestimmt werden

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Karlsruhe/Berlin. Die alljährliche Betriebskostenabrechnung führt regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Nach welchem Verhältnis die Kosten verteilt werden, also welcher Umlageschlüssel gelten soll, ist dabei oftmals Auslöser des Streites. Haben Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart, sollen laut Gesetz die Betriebskosten nach Wohnfläche, also Quadratmetern, umgelegt werden.

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