März 2015 - Homosexuelle dürfen nicht von Hochzeitsräumlichkeiten ausgeschlossen werden
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Berlin. Homosexuellen Paaren darf die Vermietung von Räumlichkeiten zu deren Hochzeitsfeier nicht mit dem Hinweis auf ihre sexuelle Orientierung untersagt werden. Darin liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).