Köln/Berlin. Legt ein Websitebetreiber durch eine Verlinkung zu einer anderen Seite nahe, dass er sich mit deren Inhalten identifiziert, muss er unter Umständen für diese Inhalte auch haften. Er haftet für die fremden Informationen dann wie für selbst geschaffene. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2014 (AZ: 6 U 49/13).