Juni 2015 - Vorsicht bei der Übernahme von Mietverhältnissen – Vergünstigungen im Mietvertrag gelten weiter

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Bremen/Berlin. Die Rechte des Mieters sind gut geschützt – dies ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz: hier heißt es, die Wohnung ist unverletzlich. Über diesen gesetzlichen Schutz hinaus kommen auch noch vertragliche Regelungen zum Schutz des Mieters in Betracht. So können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass auf Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum verzichtet wird oder der Vermieter teilweise auf die Miete verzichtet, wenn der Mieter Renovierungsarbeiten in Eigenleistung durchführt.

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