September 2015 - Der Mieter ist weg, sein Müll ist noch da - was kann der Vermieter tun?

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Berlin/Berlin. Nach dem Auszug des Mieters muss sich der Vermieter oftmals mit dessen Hinterlassenschaften auseinandersetzten. Insbesondere bei Mietern, die schon während des laufenden Mietverhältnisses ihre Miete schuldig bleiben, kommt es zum Auszug bei Nacht und Nebel. Der Vermieter findet dann ohne Ankündigung und kommentarlos den Schlüssel der Wohnung in seinem Briefkasten. Bei Besichtigung der Wohnung steht schnell fest, der Mieter hat alles mitgenommen, was ihm lieb und teuer war, den Sperrmüll aber stehen lassen. Ist die Wohnung dann dennoch „geräumt"? Mit dieser Frage befasst sich das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 13. April 2015 (AZ: 8 U 212/14.

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