Dessau/Berlin. Auch wenn bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel ist – nicht immer ist der trinkfreudige Fahrer sofort seinen Führerschein los. Ist der Grenzwert von 1,1 Promille nicht überschritten, kann dem Fahrer nicht ohne Weiteres der Führerschein entzogen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts in Dessau-Roßlau vom 24. September 2014 (AZ: 11 Gs 472/14.