Mai 2016 - Wer trägt die Abschleppkosten für ein wertloses Fahrzeug?

Hits: 4204

Karlsruhe/Berlin. Muss nach einem Unfall ein Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt werden, trägt die Kaskoversicherung auch die Abschleppkosten. Darauf besteht allerdings kein Anspruch, wenn es sich um ein völlig zerstörtes und wertloses Fahrzeug handelt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Dezember 2015 (AZ: 12 U 101/15).

Register to read more...