Naumburg/Berlin. Im Gegensatz zu früher können Unfallopfer in Deutschland auch größere Summen Schmerzensgeld erhalten. Nach einem Verkehrsunfall steht einem Schwerverletzten mit Hirnschaden, der sechs Monate später seinen Verletzungen erliegt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg am 26. März 2015 (AZ: 2 U 62/14).