November 2016 - „Horror-Clowns“: Pfefferspray nur zur Notwehr erlaubt

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Berlin. Sogenannte Horror-Clowns oder Grusel-Clowns verbreiten derzeit Angst und Schrecken: Als Clowns verkleidete Menschen erschrecken, bedrohen oder belästigen Passanten. Viele Menschen fragen sich nun, wie sie sich im Ernstfall wehren können – und legen sich zum Beispiel ein Pfefferspray zu. Dies darf jedoch nur zur Notwehr oder Nothilfe eingesetzt werden.

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