Darmstadt/Berlin. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann betrunkene Autofahrer in Regress nehmen und sie an den Kosten, die sie erstatten muss, beteiligen. Bei 0,67 Promille muss man 75 Prozent des Schadens am anderen Fahrzeug erstatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt vom 11. Juni 2015 (AZ: 317 C 137/14) hervor.