Aachen/Berlin. Veranstaltet der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Teilnahme aller Mitarbeiter verlangt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 6. Oktober 2017 (AZ: S 6 U 135/16) hervor.