Hamburg/Berlin. Bei leitenden Angestellten ist eine Anhörung des Betriebsrats etwa bei Einstellung oder Kündigung nicht notwendig. Ob ein Mitarbeiter leitender Angestellter ist, entscheidet sich an bestimmten Grundsätzen. Ein Chefarzt ist es nicht automatisch. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 (AZ: 5BV24/15).