Juni 2018 - Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

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Düsseldorf/Berlin. Wer auf der Autobahn schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, kann bei einem Unfall mithaften. Selbst dann, wenn ihn an dem Unfall keine Schuld trifft. Es greift dann in der Regel die Betriebsgefahr (vgl. Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21. November 2017 - AZ: I-1 U 44/17).

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