Januar 2019 - Anlieger dürfen auch mit Dieselauto fahren

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Berlin (DAA). Fahrverbotszonen für bestimmte Dieselfahrzeuge gelten nicht für alle Fahrer der entsprechenden Autos. Anlieger sind von der Regelung ausgenommen. Die übrigen Dieselfahrer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

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