Frankfurt/Berlin (DAV). Lässt das Unfallopfer ein Gutachten erstellen, muss der Verursacher des Unfalls die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn das Gutachten Fehler hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2019 (AZ: 31 C 1884/16 (17)).