März 2019 - Geschwindigkeitsverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht aus
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Dortmund/Berlin (DAV). Polizisten dürfen einen Geschwindigkeitsverstoß nicht nur schätzen. Es sind weitere tatsächliche Feststellungen notwendig, etwa zu einem besonderen Fahrverhalten oder dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer.