Berlin (DAA). Ist ein Urlauber so krank, dass ein Flug zwar theoretisch möglich, aber nicht zumutbar ist, kann er davon zurücktreten. Die Reiserücktrittversicherung muss dann einspringen. Das gilt auch bei schwerem Durchfall, wie das Oberlandesgericht Celle am 03. Dezember 2018 entschieden hat (Az. 8 U 165/18). Das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet über das Urteil.