Bautzen/Berlin (DAV). Geht es um die Beitragsermäßigung für Kitas und Kindertagespflege, sind Geschwister und Halbgeschwister gleich zu behandeln. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2019 (AZ: 4 A 880/16, 4 A 881/16).