August 2019 - Fahrtenbuchauflage muss begründet sein
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Hamburg/Berlin (DAV). Ein Fahrtenbuch kann nicht ohne weiteres angerechnet werden. Nachweisbar muss der Betroffene über seinen Verkehrsverstoß rechtzeitig informiert worden sein. Ebenso muss die Polizei ihrer Ermittlungspflicht nachgekommen sein.