Bielefeld/Berlin (DAV). Die veränderte Belegung der Wohnung, andere Wetterverhältnisse, aber auch das fortschreitende Alter eines Gebäudes können dazu führen, dass Feuchtigkeit in einer Wohnung auftritt. Wird dies festgestellt, ist der Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter in der Regel vorprogrammiert: der Mieter zeigt den Mangel an und beruft sich auf einen baulichen Mangel; der Vermieter soll diesen möglichst kurzfristig beheben.
Während dieser Zeit ist der Mieter nicht bereit, die voll Miete zu zahlen und will mindern. Der Vermieter sieht die Sache naturgemäß ganz anders: er meint, der Mieter habe den Mangel durch falschen Lüftungs- und/oder Heizverhalten verursacht. Daher habe der Mieter sein Eigentum beschädigt und somit will der Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Schäden und die rückständigen Mieten geltend machen.