Juni 2020 - Was gilt für Kinderbetreuung, bei Betriebsschließung und privaten Veranstaltungen?

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Berlin (DAA). Das Corona-Virus verbreitet sich in Deutschland. Damit stellen sich auch immer mehr Rechtsfragen. Schließt etwa der Kindergarten, darf Mutter oder Vater für ein paar Tage zuhause bleiben, um das Kind zu betreuen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, was noch wichtig ist und ob zum Beispiel private Feiern abgesagt werden müssen.

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