Juli 2020 - Umfahrung des Staus: Unfallversicherungsschutz kann entfallen

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Osnabrück/Berlin (DAV). Auch auf dem unmittelbaren Weg von und zu der Arbeitsstelle kann man einen Arbeitsunfall – einen so genannten Wegeunfall – haben. Voraussetzung ist, dass man sich auf dem direkten Weg befindet. Umfährt man einen Stau weiträumiger als notwendig, entfällt dieser Schutz. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück vom 1. August 2019 (AZ: S 19 U 251/17).

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