August 2020 - Hotels und Pensionen: Bettenkapazität durfte auf 60 % beschränkt werden

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Greifswald/Berlin (DAA). Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, die die Beherbergung auf 60 % begrenzte, war rechtmäßig. Ebenfalls, dass dies nur für gewerbliche Anbieter gilt und nicht für von privat vermietete Unterkünfte. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Mai 2020 (AZ: 2 KM 439/20 OVG).

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