Was ist eigentlich ein Fachanwalt?

Berlin. Über die einzelnen Qualifikationen von Anwälten herrscht zumeist Unklarheit. Oftmals taucht in den Vorstellungen der Begriff "Fachanwalt" in Anlehnung an den "Facharzt" auf, ohne zu wissen, was ein "Fachanwalt" eigentich ist. ein Fachanwalt muss Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Familien-, Insolvenz- oder Strafrecht) aufweisen. Dabei darf er den Titel "Fachanwalt" nur führen, wenn er entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweist. Zudem trifft ihn die Pflicht, sich auf diesem Gebiet fortzubilden. Diese Fortbildung muss nachgewiesen werden.


Neben den Fachanwaltschaften könnten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte benennen sowie weitere Interessenschwerpunkte. Als Tätigkeitsschwerpunkt darf dabei nur ein Gebiet bezeichnet werden auf dem der Anwalt mindestens zwei Jahre nachhaltig tätig gewesen ist. Diese Qualifikation und auch weitere, wie spezielle Sprachkenntnisse, sind im Datenbestand der Deutschen Anwaltauskunft mit einem Adressbestand von rund 56.000 Anwaltadressen enthalten.