Cannabis am Steuer: Führerscheinverlust droht. Nur bei überzeugend nachgewiesenem Erstkonsum weitere Prüfung geboten

Berlin. Wer unter Einwirkung von Cannabis Auto fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nur wenn der Fahrer ausdrücklich behauptet und überzeugend darlegt, dass er zum ersten Mal Cannabis konsumiere, ist eine weitere Aufklärung geboten und die Glaubwürdigkeit der Angaben zu prüfen. Dies ergeht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (AZ. 10 S 2302/06) vom 21. Februar 2007.


Bei einer Verkehrskontrolle und anschließender Blutabnahme hatte sich herausgestellt, dass der spätere Kläger unter Einfluss von Cannabis am Steuer saß. Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wandte sich der Mann mit der Begründung, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle codeinhaltige Medikamente einnehmen musste. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab dem Kläger Recht: Es würden die Belege dafür fehlen, dass der Kläger gelegentlich Cannabis konsumiere.

Im Berufungsverfahren entschied der VGH jedoch für den Entzug des Führerscheins: Für eine erstmalige Einnahme von Cannabis gebe es keine glaubhaften Darlegungen und überzeugenden Anhaltspunkte. Und nur dann bestünde Anlass für weitere Aufklärungen zur Häufigkeit. Da also keine Zweifel am gelegentlichen Konsum bestehen, reiche allein die Tatsache aus, dass der Kläger nach dem Konsum von Cannabis Auto gefahren sei, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Gerade wenn Fahrverbote drohen, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt wichtig.