Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

Coburg/Berlin. Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08).


Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Nach Ansicht des Richters kann die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet hat. Durch die wiederholten derben Beleidigungen hat der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung ist daher entbehrlich. Im Übrigen hat sich der Mieter nicht einmal durch die Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.