Yoga-Kurs als Bildungsurlaub?

Berlin (DAV). Ein Bildungsurlaub muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auch ein Yoga-Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Grund für Bildungsurlaub sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11. April 2019 (AZ: 10 Sa 2076/18), teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Ein Arbeitnehmer beantragte Bildungsurlaub. Er wollte an der Volkshochschule an einem fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" teilnehmen. Der 48-jährige Mann arbeitete als System- und Qualitätsmanager im Fachgebiet Rechenzentrum des Bereichs Informationstechnologie. Der Arbeitgeber lehnte die Gewährung von Bildungsurlaub hierfür ab, da er keinen Mehrwert für den Beruf sah.

Der Mann hat Anspruch auf Bildungsurlaub für diesen Yoga-Kurs. Nach dem Landesbildungsurlaubsgesetz Berlin reicht es aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient. Dabei sei letzter Begriff weit zu verstehen, so das Gericht. Dies ergebe sich schon aus der Gesetzesbegründung. Danach reiche es aus, wenn der Kurs unter anderem die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich „beschleunigenden technischen und sozialen Wandels" fördert, um einen Anspruch zu begründen. Ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllt.