Kein Weiterverkauf von Oktoberfest-Tischreservierungen auf Zweitmarkt

München/Berlin (DAV). Eine Eventagentur darf keine Tischreservierungen für Oktoberfest-Festzelte vertreiben. Tischreservierungen dürfen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Festzeltbetreiber nicht an Wiederverkäufer veräußert werden. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 8. Oktober 2021 (AZ: 3 HK O 5593/20).

Das Landgericht gab der Klage des Festzeltbetreibers statt. Es untersagte der beklagten Eventagentur den Verkauf von Tickets der Klägerin. Außerdem verpflichtete das Gericht die Agentur zur Auskunft über ihre Bezugsquellen und über den Umfang der Verkäufe. Neben den Gerichtsverfahrenskosten muss sie auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin übernehmen.

Das Angebot der Eventagentur sei irreführend und verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Agentur könne ihren Kunden tatsächlich keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung gegenüber der Klägerin verschaffen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei der Gastronom nicht verpflichtet, den Kunden der Agentur die derart erworbenen Tischreservierungen auch zur Verfügung zu stellen.

Die beklagte Eventagentur hatte noch damit argumentiert, dass es sich hierbei – ähnlich wie bei Bundesligakarten - um ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut handele, und damit das Weiterveräußerungsverbot schon deshalb keine Wirksamkeit entfalten könne. Das überzeugte das Gericht nicht. Die Klägerin stelle personalisierte Reservierungsbestätigungen aus, die auch einen Hinweis auf die ausgeschlossene Übertragbarkeit enthielten. Allein aus der Inhaberschaft der Reservierungsbestätigung folge kein Anspruch auf die erworbene Tischreservierung. Das vereinbarte Veräußerungsverbot an kommerzielle Weiterverkäufer sei auch wirksam, da die Klägerin damit den anerkennenswerten Zweck verfolge, ein sozialverträgliches Preisgefüge sicherzustellen. Auch weniger wohlhabenden Bürgern sollte damit ein möglichst gleichberechtigter Zugang zum Oktoberfest ermöglicht werden.