Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Berlin/München. Geschäfts- aber auch Privatleute laden oft ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Kartographieverlagen herunter und stellen sie auf die eigene Homepage – etwa um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und Schadensersatz, so urteilte das Landgericht München I am 4. Dezember 2008 (AZ: 7 O 330/08).


Der Fall betraf die Homepage einer Münchener Kneipe am Marienplatz. Die mittlerweile getrennt lebenden Münchener Wirtsleute wollten es beide nicht gewesen sein, sondern schoben die Sache jeweils dem anderen in die Schuhe. In der mündlichen Verhandlung wurde eingeräumt, dass ein Gast den Wirtsleuten angeboten hatte, die Webseite neu zu gestalten samt Stadtplanausschnitt.

Die Münchener Richter verurteilten nun beide Wirtsleute zu Schadensersatzleistungen und nahmen dabei an, dass beide von Anfang an Bescheid gewusst haben. Die Aufnahme des Stadtplanausschnitts ohne Einwilligung des Verlages ist eine Urheberrechtsverletzung. Ab Eingang einer konkreten Abmahnung durch die Berechtigten ist von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen, welches Schadenersatzansprüche rechtfertigt. Hinzu kommt noch eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Stadtplanausschnitts.