April 2015 - Websitebetreiber: Sorgfalt bei Verlinkung auf andere Websites

Köln/Berlin. Legt ein Websitebetreiber durch eine Verlinkung zu einer anderen Seite nahe, dass er sich mit deren Inhalten identifiziert, muss er unter Umständen für diese Inhalte auch haften. Er haftet für die fremden Informationen dann wie für selbst geschaffene. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2014 (AZ: 6 U 49/13).

Ein Arzt mit alternativmedizinischem Angebot warb auf seiner Website für eine spezielle Form der Akupunkturbehandlung in seiner Praxis. Um interessierten Nutzern weitere Informationen zum aktuellen Forschungsstand hierzu anzubieten, verwies er am Ende des Textes auf einen Link. Dieser führte zur Startseite eines Forschungsverbandes, der auf seiner Seite weitergehende Informationen über die angebotene Methode veröffentlichte. Ein Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen klagte gegen den Arzt mit der Begründung, dass die verlinkte Webseite Unterseiten enthält, die zweifelhafte Aussagen zu Anwendungsgebiet und Wirkung der Akupunkturmethode machen. Das Gericht in erster Instanz gab der Klage statt, woraufhin der Arzt in Berufung ging.

In der zweiten Instanz gab ihm das Gericht Recht. Er hat nicht böswillig in der Absicht gehandelt, den Verbraucher bewusst durch die Aussagen auf der verlinkten Webseite in die Irre zu führen. Das gilt insbesondere, weil er die Wirkung der angebotenen Akupunkturmethode mit Ergebnissen aus anderen Forschungsberichten belegen konnte.

Das Gericht konnte nicht erkennen, dass sich der Arzt die Inhalte der anderen Website so zu eigen gemacht hat, dass man ihm diese Inhalte wie eigene Werbeaussagen zurechnen kann. Allein aus dem Link ergibt sich nicht, dass der Arzt sich mit den Aussagen auf der fremden Website identifiziert.

Der elektronische Verweis führt lediglich auf die Startseite des Forschungsverbandes und wird im Vorhinein entsprechend angekündigt. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass der Arzt den Link unverzüglich nach der erstinstanzlichen Abmahnung entfernt hat.