Böllerverbot in Deutschland – Vorsicht vor illegaler Ware

Dezember 2021

Berlin (DAA). Auch dieses Jahr herrscht in Deutschland zur Silvester wieder ein Verkaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen und Böllern. Es ist aber keine gute Idee, auf illegale und verbotene Alternativen aus dem Ausland auszuweichen. Es drohen empfindliche Strafen, warnt das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

„Viele Böller aus dem Ausland sind nicht nur wegen der Pandemie verboten, sondern generell“, so Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Im vornhinein illegal seien Spreng- und Feuerwerkskörper, die umgangssprachlich „Polenböller“ oder „Tschechen-Kracher“ genannt werden. Die Schall- und Sprengwirkung dieses Feuerwerks sei auch deutlich höher als bei den in Deutschland im Handel erhältlichen Produkten. Auch bei dem in Deutschland legalen Feuerwerk gilt, wer mehr als ein Kleinfeuerwerk (Raketen und Batteriefeuerwerk) nutzen will, braucht eine behördliche Genehmigung.

Strafen bei Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

„Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet und bei groben Verstößen, wie etwa das Herstellen von solchen Böllern in der Garage, droht sogar eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren“, so Walentowski weiter. Bis zu fünf Jahren drohen, wenn Leib, Seele oder fremdes Eigentum gefährdet werden. Auch hier gelte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Grundsätzlich rät die Deutsche Anwaltauskunft dazu, nur Böller und Pyrotechnik zu kaufen, die in deutschen Märkten zwischen 28. und 31. Dezember erhältlich sind. Auch wenn in diesem Jahr der Verkauf ausfällt, könnten private Restbestände genutzt werden.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de