Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Haftung bei Kollision einer Kuh mit geparktem Fahrzeug
Koblenz/Berlin (DAV). Werden Kühe von einer Weide auf die andere getrieben, muss der Landwirt vorsichtig sein. Beschädigen die Kühe geparkte Autos, haftet er auch dann, wenn das Auto unerlaubt an einem Feldweg stand. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 9. Oktober 2020 (AZ: 13 S 45/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Autofahrer stellte sein Fahrzeug neben einer Baustelle im Westerwald auf einer mit Schotter befestigten Fläche am Rande eines Feldwegs ab. Auf der unmittelbar angrenzenden Weide waren 21 Kühe. Der Landwirt trieb die Kühe auf eine gegenüberliegende Weide. Zwischen dem Auto des Klägers und der Baustelle blieb für die Kühe ein nur wenige Meter breiter Weg. Der Landwirt stellte sich mit dem Rücken zum Auto, während die Kühe an dem Fahrzeug vorbeiliefen. Zeugen bestätigten, dass das Fahrzeug vorher unbeschädigt war. Nachdem die Kuhherde den Wagen passiert hatte, war jedoch eine Delle an der hinteren Tür. Weiterhin bestätigte ein Zeuge, dass er dem Landwirt gesagt habe, der Fahrer sei in etwa zehn Minuten wieder zurück und könne das Fahrzeug umparken. Der Landwirt bestritt, dass eine seiner Kühe den Schaden verursacht habe. Er habe mit dem Abschirmen des Autos die erforderliche Sorgfalt gewahrt. In jedem Fall liege aber zumindest ein Mitverschulden des Fahrers wegen verbotswidrigen Parkens vor.
Die Klage auf Schadensersatz war erfolgreich. Nach Auffassung des Landgerichts hätten die Kühe das Auto beschädigt. Laut den Zeugen habe das Fahrzeug gewackelt, als die Kühe vorbei getrieben wurden. Außerdem wurden durch die Zeugen und dem Sachverständigen Kuhhaare an dem Auto festgestellt. Zudem sei es nachvollziehbar, dass die vorgefundene Delle von einer Kuh verursacht wurde.
Der Landwirt hätte warten können, bis das Fahrzeug innerhalb der nächsten zehn Minuten umgeparkt werden konnte. Es sei ohne weiteres ersichtlich gewesen, dass die Kühe zwischen Auto und Baustelle durch eine sehr schmale getrieben werden mussten und dieses „Unterfangen sehr gefahrgeneigt“ war. Daher müsse der Bauer Schadensersatz zahlen. Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kühe augenblicklich auf eine andere Weide getrieben werden mussten. Der Landwirt hätte also die relativ kurze Zeit warten können. Da diese Sorgfaltspflichtverletzung so erheblich sei, komme es nicht darauf an, ob der Pkw sorgfaltswidrig oder gar verbotswidrig geparkt wurde.
Insolvenzberatung auf Schuldnerseite

Das geltende Insolvenzrecht ermöglicht es auch dem überschuldeten und/oder zahlungsunfähigen Bürger, sich dauerhaft zu entschulden. Dies geschieht sowohl im Regel- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren. Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 300 ff. InsO) können Privatleute (Verbraucher) in Anspruch nehmen, wenn sie in finanzielle Not geraten.. Selbständige und ehemals Selbstständige, die mit ihrem Unternehmen Schiffbruch erlitten haben und nicht mehr als 20 Gläubiger und keine Schulden bei den Sozialkassen für Angestellte haben, können ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Andere Schuldner führen in Fällen der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit das sogenannte Regelinsolvenzverfahren durch.
Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass der Schuldner mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen kann. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt eine 3-jährige sogenannte Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiungsphase). Das bedeutet, dass der Schuldner verpflichtet ist, während dieser 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und von dem erzielten Einkommen den pfändbaren Anteil an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder abzugeben. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder verteilt die so eingenommenen Gelder an die Gläubiger, verwendet sie für die Gerichtskosten und seine Vergütung. Während dieser 3 Jahre dürfen keine neuen Schulden entstehen. Nach Ablauf der 3 Jahre sind dem Schuldner alle Verbindlichkeiten erlassen, die nicht auf einer Straftat oder unerlaubten Handlung beruhen (Geldstrafen, Bussgelder, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern von angestellten Arbeitnehmern u.ä.)
Die Verbraucherinsolvenzen werden kostengünstig durch entsprechende Vereine und Schuldnerberatungsstellen begleitet. Sie werden allerdings nicht tätig bei sog. Regelinsolvenzverfahren Selbständiger oder ehemals Selbständiger (s.o). RA Schmaler hat sich darauf spezialisiert diese Schuldnergruppen bei der Insolvenzantragstellung und im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren zu beraten, die Antragstellung vorzunehmen und während der Wohlverhaltensphase zu begleiten. Bei Schuldnern, die beabsichtigen, ihre selbständige Tätigkeit fortzuführen, wird gemeinsam herausgearbeitet, ob dies finanziell sinnvoll ist. Bei einem positiven Ergebnis wird beim Insolvenzverwalter begründet beantragt, die selbständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freizugeben gegen Zahlung eines einmaligen oder monatlichen Entgelts. Stimmt der Insolvenzverwalter zu, kann der Schuldner seine selbständige Täigkeit ohne den Druck der Gläiubiger und mit der Aussicht auf die Restschuldbefreiung fortsetzen und unterliegt dann insoweit nicht mehr der Aufsicht des Insolvenzverwalters.
Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine mit dem Mandanten vereinbarte Vergütung. Die Höhe des Honorars hängt ab von dem zeitlichen Aufwand. Kriterien hierfür sind u.a. die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Verbindlichkeiten. Prozesskosten- oder Beratungshilfe wird nicht mehr gewährt. Das Honorar ist vor Beginn der Tätigkeit zu zahlen, da die Forderung ansonsten ebenfalls in die Insovenz fällt und im Zweifel nicht von Insolvenzverwalter beglichen wird. Der Mandant kann aber die Stundung der (gerichtlichen) Verfahrenskosten beantragen.
Rechtsanwalt Schmaler führt seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahre 1997 Restschuldbefreiungsverfahren regelmäßig durch, in den letzten 15 Jahren ausschließlich im Rahmen "kleiner" Regelinsolvenzverfahren.



