Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

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Zu schnell gefahren? In einen Verkehrsunfall verwickelt? Alkoholkontrolle? Mit den sich hieraus ergebenden Problemen beschäftigt sich der Verkehrsrechtler. Und die Probleme sind mannigfaltig.

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Die Versicherer gaukeln den Geschädigten mit ihrem Schadensschnellservice oft die umfassende und schnelle Regulierung vor. Zu bedenken ist dabei, dass es sich dabei um die Versicherung des Unfallgegners handelt, der schwerlich ein Interesse daran hat, den Schaden vollständig und umfassend zu regulieren, selbst wenn die Schadensersatzpflicht außer Zweifel steht. Besser ist es, den Anwalt als unnachgiebigen Vertreter seiner Interessen aufzusuchen und ihn mit der Abwicklung zu beauftragen.

Autofahren ist nicht nur schön, sondern für viele notwendig oder dient gar dem Broterwerb als Berufskraftfahrer. Ist man täglich mit dem Auto unterwegs, passiert es fast zwangsläufig, dass man Straßenverkehrsregeln übertritt. Sei es die dunkelgelbe Ampel, die Übertretung der Geschwindigkeit oder die Mißachtung der Vorfahrt, die Bußgeldfallen lauern überall. Und schnell ist das Punktekonto in Flensburg aufgefüllt und häufig droht ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.

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