Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat mir durch Urkunde vom 15.03.2015 gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
zu führen. Ich berate Sie umfassend, kompetent und schnell in allen Rechtsfragen rund um das Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Gründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen in Bezug auf Personen- und Kapitalgesellschaften.
Eingeschlossen ist das Stiftungsrecht sowie Nachfolgeregelungen bei kleinen und mittleren Unternehmen.
 
            
                    

 
                            
                            
