Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat mir durch Urkunde vom 15.03.2015 gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung:

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

zu führen. Ich berate Sie umfassend, kompetent und schnell in allen Rechtsfragen rund um das Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Gründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen in Bezug auf Personen- und Kapitalgesellschaften.

Eingeschlossen ist das Stiftungsrecht sowie Nachfolgeregelungen bei kleinen und mittleren Unternehmen.