Immobilienrecht

Loggien sind keine Fenster

München/Berlin. Baut ein Wohnungseigentümer seinen Bereich des Dachspeichers mit Gauben und Loggien aus, obwohl nur der Einbau von Fenstern ausdrücklich gestattet ist, kann er zum Rückbau der Loggien verpflichtet werden. So entschied das Oberlandesgericht München am 27. März 2007 (AZ: 32 Wx 179/06.

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Kosten für die Reparatur von Heizungsreglern sind von

Stuttgart/Berlin. Ein Wohnungseigentümer muss die Reparatur von Thermostat-Ventilen nicht selbst bezahlen. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 13. November 2007 (Az. 8 W 404/07).

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Korrigierte Jahresabrechnung ist für Wohnungseigentümer nur begrenzt anfechtbar

Düsseldorf/Berlin. Werden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft über Jahresabrechnungen gerichtlich aufgehoben, kann ein einzelner Eigentümer bei den geänderten Rechnungen nur die korrigierten Bestandteile angreifen. Alte Abrechnungsteile bleiben bestehen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. April 2007 (AZ: I-3 Wx 127/06) hervor.

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Keine Satellitenschüssel: Kabelangebot reicht

Berlin. Das Kabelangebot ist für einen ausländischen Mitbürger ausreichend, wenn er so Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftslandes erhält. Die Anbringung einer Satellitenschüssel muss von der Eigentümerversammlung nicht genehmigt werden, so beschloss das Oberlandesgerichts Celle vom 10. Juli 2006 (AZ: - 4 W 89/06 -).

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Jahresabrechung: Jeder Miteigentümer kann Einsicht in fremde Einzelabrechnungen verlangen

München/Berlin. Jeder Eigentümer kann vom Verwalter verlangen, vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung Einsicht in sämtliche Unterlagen zu bekommen. Nur so können die Eigentümer die Geschäftsführung des Verwalters überprüfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 9. März 2007 (AZ: 32 Wx 177/06) hervor.

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Hauseigentümer haftet für Dachlawine

Eigentümer von Häusern müssen bei steilen Dächern Schneefanggitter anbringen, wenn sich darunter ein öffentlicher Parkplatz befindet. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, bei einem Schaden an einem geparkten Auto durch eine Dachlawine zumindest einen Teil der Kosten übernehmen zu müssen. Dies stellt das Landgericht Ulm in einem Urteil vom 31. Mai 2006 fest (AZ:1 S 16/06).

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Eigentümerversammlung kann Volldämmung der Fassade durchsetzen

Frankfurt am Main/Berlin. Ist eine Fassade schadhaft, kann die Eigentümergemeinschaft unter mehreren Möglichkeiten der Sanierung wählen. Besteht sowohl die Möglichkeit einer Vollwärmedämmung als auch einer Teildämmung der Fassade, kann auch die teurere Variante der Vollwärmedämmung beschlossen werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2010 (AZ: 20 W 138/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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Eigentumswohnung: Schalldämmung darf sich durch neuen Bodenbelag nicht verschlechtern

Schleswig/Berlin. Wechselt ein Wohnungseigentümer den Bodenbelag aus und verschlechtert so die Schalldämmung, können Nachbarn die Herstellung des alten Zustands verlangen. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. August 2007 (Az: 2 W 33/07).

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Eigenmächtiger Einbau von Isolierglasfenstern - Eigentümergemeinschaft muss nicht für Folgekosten aufkommen

Düsseldorf/Berlin. Baut ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung eigenmächtig Isolierglasfenster ein und treten als Folge Feuchtigkeitsschäden auf, muss er die Kosten selber tragen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft einer verbesserten Wärmedämmung der Fassade zustimmt und die Kosten dieser Abhilfemaßnahme mitträgt. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 2007 (AZ: 3 Wx 54/07).

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Dachboden als Hobbyraum nutzbar

Düsseldorf/Berlin. Wurde in einem Gebäude mit mehreren Wohnungseigentümern einem Eigentümer die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so darf er diesen auch gelegentlich zu Wohnzwecken nutzen oder als Hobbyraum. Der Nutzer kann dort auch eine Toilette und ein Waschbecken installieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Dezember 2007 (AZ: I-3 WX 98/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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