Rundfunkrecht

Public Viewing geht in die Verlängerung

Berlin. Während der Fußball-Europameisterschaft sind öffentliche Fernsehübertragungen im Freien auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr gestattet. Einer Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2008 zugestimmt (233/08).

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Autoradio nur gebührenfrei bei ausschließlich privater Nutzung

Mainz/Berlin. Bei einer rein privaten Nutzung ist ein Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Wenn Werbung auf dem Fahrzeug angebracht ist, können besondere Regeln gelten. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz am 7. Juli 2008 (AZ: 4 K 461/08) entschieden.

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Autoradio für Selbstständige gebührenpflichtig

Berlin/Mainz. Anders als ein Arbeitnehmer muss ein Selbstständiger auch dann für sein Autoradio Gebühren zahlen, wenn er das Auto nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle (hier Praxis) und zurück nutzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 30. Juni 2009 (AZ: 4 K 1116/08.MZ).

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Auch stillgelegtes Radio kostet

Mainz/Berlin. Rundfunkgebühren müssen auch dann für ein Radio bezahlt werden, wenn das Radio schon seit Jahren nicht funktioniert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 17. März 2008 (AZ: 4 K 472/07) die Klage eines Geschäftsmannes gegen einen Gebührenbescheid abgelehnt.

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