Januar 2019 - Anlieger dürfen auch mit Dieselauto fahren

Berlin (DAA). Fahrverbotszonen für bestimmte Dieselfahrzeuge gelten nicht für alle Fahrer der entsprechenden Autos. Anlieger sind von der Regelung ausgenommen. Die übrigen Dieselfahrer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.


Wer in den Fahrver­bots­zonen wohnt oder arbeitet, muss sich über die Fahrverbote keine Sorgen machen. „Trotz des Fahrverbots wird voraussichtlich gelten: Anlieger frei", sagt Rechts­anwalt Michael Möhring, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Länder müssten die entsprechende Regelung zwar erst erlassen. Würden für Anlieger aber keine Ausnahmen gemacht, könne man dies vor Gericht erfolgreich anfechten.

In Hamburg gibt es bereits Fahrverbote. Hier dürfen Anlieger die entsprechenden Straßen nutzen – auch, wenn sie einen Diesel mit der betroffenen Abgasnorm fahren.

Anspruch auf Schadensersatz haben die Dieselfahrer allerdings nicht. „Zivilrechtlich ist da nichts zu machen", sagt Rechtsanwalt Möhring. Beim Kauf des Autos habe der Käufer bekommen, was vertraglich vereinbart war: Ein Auto mit einer bestimmten Abgasnorm. Es wurde nach der damals geltenden Rechtslage zugelassen.