Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Advents- bzw. Weihnachtstipp
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Ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen darf auch für kurze Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Krefeld/Berlin. Wer in der Advents- und Weihnachtszeit gern Kerzen anzündet, muss sie auch dementsprechend beaufsichtigen. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 20. April 2006 (AZ: 5 O 422/05) hervor.



