Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
BGB §§ 1361a, 1361b, 1375 Abs. 2 S. 2, 1379 Abs. 1 S. 1, 1567 Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung
1. Ein Höchstmaß an räumlicher Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann auch dann noch angenommen werden, wenn die Eheleute nur vereinzelte gemeinsame Mahlzeiten mit den gemeinsamen Kindern einnehmen.
2.Durch die Trennung muss eine Zäsur in den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen feststellbar sein, wonach die ehetypischen Gemeinsamkeiten aufgegeben sind und zwischen den Eheleuten, anders als vor der Trennung, nur noch ganz vereinzelte Gemeinsamkeiten zustande kommen, die nicht mehr über diejenigen einer bloßen Zweckgemeinschaft hinausgehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17
Kein Rotlichtverstoß bei defekter Ampel?
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Hamburg/Berlin (DAV). Radfahrer, die bei einer defekten Ampel die Kreuzung bei Rot überqueren, können nicht wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg am 11. September 2023 (AZ: 5 ORbs 25/23) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Eine Radfahrerin hielt an einer Kreuzung, die Ampel dort reagierte für den Kraftverkehr nur bei Bedarf. Die Lichtzeichenanlage zeigte Rot, obwohl die Radfahrerin bereits mehrere Minuten gewartet hatte. Da sie einen Defekt vermutete, fuhr die Frau bei Rot weiter. Es stellte sich heraus, dass die Ampel technisch nicht defekt war, sondern mit einer Kontaktschleife ausgerüstet war, die möglicherweise von Radfahrern nicht ausgelöst werden konnte.
Das Amtsgericht verurteilte die Radfahrerin wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 100 Euro. Die Frau wehrte sich mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Die Radfahrerin habe sich geirrt, was den Vorsatz ausschließe. Wenn eine Ampel durch technische Störungen dauerhaft Rot zeigt, hat sie keine rechtliche Wirkung. Radfahrer seien nicht verpflichtet, in solchen Fällen abzusteigen und als Fußgänger zu agieren. Die erhöhten Sorgfaltsanforderungen, die der Betroffenen beim Überqueren der Kreuzung oblagen, wurden nach Feststellung des Gerichts eingehalten.
Information: www.verkehrsrecht.de



